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  • Luftansicht der Gemeinde Thurn im Spätsommer
  • Gemeinde Thurn

    Straßensanierungsarbeiten auf der Zettersfeldstraße

    von Dienstag den 02.04.2024 bis Freitag 24.05.2024

    Totalsperre von Montag 07.00 Uhr bis Freitag 17.00 Uhr!

    Wochenende frei befahrbar.


    Amtssignatur

    Gemeinde Thurn


    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Thurn auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.


    Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

    • einer Bildmarke
    • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
    • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

    Veröffentlichung der Bildmarke

    Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Thurn gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier: Amtssignatur

    Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

    Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt:

    Elektronische Signaturprüfung

    Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:

    Dokumente zum Herunterladen